Das Bundesarbeitsgericht beschäftigt sich heute mit Auskunftsansprüchen von Arbeitnehmern gegenüber ihren Arbeitgebern. In dem Fall aus Niedersachsen geht es um die Frage, ob ein Arbeitnehmer nach seiner Kündigung eine Kopie seines gesamten dienstlichen E-Mail-Verkehrs verlangen kann. Der Kläger, ei
Quelle: Aktuelles zum Thema Wirtschaft
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