Im Streit um Entschädigungszahlungen für Grundstückseigentümer im Zuge des Bahnprojekts Stuttgart 21 hat das Stuttgarter Landgericht einen Vergleich vorgeschlagen. Demnach soll ein Ehepaar 900 Euro als Entschädigung enthalten, weil unter zwei Grundstücken in einer Tiefe von etwa 39 Meter ein Tunnel
Quelle: Aktuelles zum Thema Wirtschaft
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