Gericht: Trambahnführer müssen mit Bundeswehrwerbung fahren

Outside 38 - Neues aus der Welt

Ein Führer einer Straßenbahn weigert sich, einen Zug mit Werbung für die Bundeswehr zu fahren. Daraufhin erhält er von den Verkehrsbetrieben eine Abmahnung, gegen die er klagt. Kern der Auseinandersetzung ist, ob man aus Gewissensgründen verweigern kann, eine solche Straßenbahn zu lenken.

Quelle: RT DE

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