Gericht: Verfassungsschutz darf AfD als “rechtsextremistischen Verdachtsfall” beobachten

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Die Partei Alternative für Deutschland (AfD) darf nach einem Gerichtsbeschluss vom Verfassungsschutz als rechtsextremistischer Verdachtsfall eingeordnet werden. Da das Urteil noch nicht rechtskräftig ist, darf der Verfassungsschutz mit der Beobachtung nicht sofort beginnen.

Quelle: RT DE

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