Der Bundesgerichtshof (BGH) hat Klagen von zwei Zahnmedizinern gegen das Ärztebewertungsportal Jameda zurückgewiesen. Das teilte ein BGH-Sprecher am Mittwoch in Karlsruhe mit. Das Ehepaar aus Nordrhein-Westfalen muss es demnach dulden, auch in Zukunft bei Jameda gelistet zu sein, entschied der BGH u
Quelle: Aktuelles zum Thema Wirtschaft
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