Gericht weist Klage gegen Rundfunkbeitrag ab – Programm vielfältig genug

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Der Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg kann laut Urteil keine grobe Einseitigkeit im Programm des öffentlich-rechtlichen Rundfunks erkennen. Die Sammelklage von sieben Bürgern gegen den Rundfunkbeitrag bleibt damit erfolglos.

Quelle: RT DE

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