Ein Internetanbieter, der private, aber zu bezahlende Übernachtungsmöglichkeiten in Köln vermittelt, muss der Stadt Auskunft über seine Kunden geben. Das entschied das nordrhein-westfälischen Oberverwaltungsgericht (OVG) am Montag in Münster. Nach Auffassung des 14. Senats ist die Stadt zum Auskunft
Quelle: Aktuelles zum Thema Wirtschaft
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