Gerichtsbeschluss: Klagewütige Strack-Zimmermann darf “Flintenweib” genannt werden

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Eine Bürgerin äußerte sich im vorigen Jahr auf X despektierlich über die Politikerin Marie-Agnes Strack-Zimmermann und betitelte diese als “Flintenweib”. Strack-Zimmermann zeigte die Rentnerin an, es folgte ein Strafbefehl mit einer Geldstrafe von 750 Euro. In zweiter Instanz unterlag nun die EU-Abgeordnete.

Quelle: RT DE

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