Gerichtsbeschluss: Schon ein einfaches “Like” kann strafbar sein

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Das Landgericht Meiningen stellte in einem Beschluss fest, dass ein Facebook-Nutzer sich durch ein “Like” strafbar gemacht habe, wie das Technikportal “Chip” berichtet. Das “Like” bezog sich auf einen Beitrag zu dem zweifachen Polizistenmord im Landkreis Kusel.

Quelle: RT DE

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