Eine Leipzigerin, die acht Tage nach der Impfung mit dem Wirkstoff von AstraZeneca eine schwere Gehirnvenenthrombose erlitt, klagte vor Gericht auf Schadensersatz. In zweiter Instanz verurteilte das OLG Dresden den Impfstoffhersteller auf Veröffentlichung aller Nebenwirkungen und Schadensberichte.
Quelle: RT DE
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