Wer am Flughafen zu spät zum Gate kommt, hat keinen Anspruch mehr auf den Flug – auch wenn das Flugzeug noch da steht und verspätet abhebt. Das hat das Amtsgericht München in einem am Freitag veröffentlichten Urteil entschieden. Es wies die Klage einer Urlauberin gegen einen Münchner Reiseveranstalt
Quelle: Aktuelles zum Thema Wirtschaft
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