Widersprüche gegen amtliche Bescheide bedürfen weiter einer handschriftlichen Signatur und können deshalb nicht per E-Mail eingelegt werden. Das hat das Landessozialgericht Niedersachsen-Bremen in einem aktuellen Urteil klargestellt. Wer sich auf die einfache E-Mail beschränkt, verliert seine Rechte aus formalen Gründen.
Quelle: RT DE
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