Gerichtsurteil zu Rundfunkbeitrag: Wer nichts hören und sehen will, muss trotzdem zahlen

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Immer mehr Menschen im Land sehen ihre individuellen Informationsbedürfnisse beim öffentlich-rechtlichen Rundfunk als nicht befriedigt. Eine Frau in Bayern weigerte sich daher, den Rundfunkbeitrag weiterzubezahlen. Der Bayerische Verwaltungsgerichtshof entschied, wer nicht zufrieden ist, muss trotzdem zahlen.

Quelle: RT DE

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