Gegen die Auflagen beim Gedenken an die Opfer der Sowjetunion im Kampf gegen den Faschismus hatte die DKP geklagt. Im Gerichtsverfahren verteidigte die Vertreterin der Berliner Polizei die Maßnahmen mit dem Argument, die verbotenen Symbole stellten eine Gefahr für die Öffentlichkeit dar.
Quelle: RT DE
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