Bereits im September wurde die ursprünglich eingearbeitete Ergänzung und Formulierung aus dem Infektionsschutzgesetz wieder entfernt. Wäre es nicht zur Änderung der Gesetzesvorgabe gekommen, hätten Kita-Kinder und Schüler schon beim Verdacht auf eine Coronainfektion zu Hause bleiben müssen.
Quelle: RT DE
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