Einer Frau aus Niedersachsen wurde der Zugang zum Golfplatz verwehrt, weil sie sich gegen eine Coronavirus-Impfung entschieden hatte. Dass 2G unter freiem Himmel gelten soll, sah sie nicht ein. Das Oberverwaltungsgericht Lüneburg gab ihr recht und kippte die Regel für ganz Niedersachsen.
Quelle: RT DE
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