Nach dem Todesfall des Eigentümers muss der Grundbucheintrag umgeschrieben werden. Nicht immer ist dafür ein Erbschein nötig.
Quelle: wirtschaft | t-online
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Nach dem Todesfall des Eigentümers muss der Grundbucheintrag umgeschrieben werden. Nicht immer ist dafür ein Erbschein nötig.
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