Das Bundesverfassungsgericht hat im April einer Verfassungsbeschwerde gegen das besonders weitgehende bayerische Verfassungsschutzgesetz Recht gegeben. Ein neues Gutachten der Wissenschaftlichen Dienste des Bundestages bestätigt, die Empfehlungen – wie etwa ein Ende der Online-Durchsuchungen – auf den Bund zu übertragen.
Quelle: RT DE
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