Berlin (dpa/tmn) – Privat Krankenversicherte haben in ihrem Vertrag oftmals eine Regelung für Bonuszahlungen, wenn sie im betreffenden Jahr keine Krankheitskosten eingereicht haben. “Dies ist auf den ersten Blick günstiger, wenn die Bonuszahlung höher ist, als die nicht zur Erstattung eingereichten
Quelle: Aktuelles zum Thema Wirtschaft
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