Der Streich ging nach hinten los: Hat die Zahnpasta unter der Türklinke bleibenden Schaden angerichtet, müssen Verursacher dafür aufkommen – oder eben ihre Versicherungen.
Quelle: wirtschaft | t-online
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Der Streich ging nach hinten los: Hat die Zahnpasta unter der Türklinke bleibenden Schaden angerichtet, müssen Verursacher dafür aufkommen – oder eben ihre Versicherungen.
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