Im Verfahren um die Todeserklärung des bei einer Skitour in den Schweizer Alpen verschollenen Chefs der Tengelmann-Handelsgruppe, Karl-Erivan Haub, läuft eine wichtige Frist ab. Wenn bis zu diesem Dienstag (22. Juni) um Mitternacht keine Beschwerde gegen die Entscheidung des Amtsgericht Köln eingeht
Quelle: Aktuelles zum Thema Wirtschaft
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