Lange Zeit war unbekannt, wer dem “Haus der Geschichte” in Bonn im Jahr 2015 den Notizzettel von Günter Schabowski aus der berühmten Pressekonferenz vom 9. November 1989, die zur Maueröffnung führte, verkauft hatte. Ein Journalist klagte auf Bekanntgabe des Namens. Das Verwaltungsgericht Köln entschied nun zugunsten des Klägers.
Quelle: RT DE
Gesamten Artikel lesen: Read More