Hessen-AfD erringt Teilerfolg vor Gericht: Verfassungsschutz muss Beobachtung vorerst einstellen

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Die hessische AfD hat vor dem Wiesbadener Verwaltungsgericht einen Teilerfolg gegen den Verfassungsschutz erzielt. Die Behörde muss die erst vor Kurzem angekündigte Beobachtung der Partei vorerst einstellen, urteilten die Richter. Zumindest bis zu einer endgültigen Entscheidung im entsprechenden Eilverfahren.

Quelle: RT DE

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