Profisportler und ihre Betreuer dürfen die Nacht- und Feiertagszuschläge für Fahrten im Mannschaftsbus steuerfrei behalten. Mit dem am Donnerstag veröffentlichten Urteil hat der Bundesfinanzhof in München ein ungenanntes Finanzamt in Nordrhein-Westfalen in die Schranken gewiesen: Die dortigen Beamte
Quelle: Aktuelles zum Thema Wirtschaft
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