IHK bedauert Karlsruher Entscheidung zur Bettensteuer

Wirtschaft

Die IHK Rostock hat die Bestätigung der Rechtmäßigkeit der sogenannten Bettensteuer durch das Bundesverfassungsgericht bedauert. “Eine Bettensteuer stellt lediglich eine Einnahmequelle dar, hat aber keine Zweckbindung und fließt in den allgemeinen kommunalen Haushalt”, sagte der stellvertretende IHK

Quelle: Aktuelles zum Thema Wirtschaft

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