Schläge, Tritte, Liebesentzug: Wem so etwas als Kind widerfahren ist, kann als Erwachsener späte Entschädigung erfahren – in Form einer sogenannten Beschädigtenrente.
Quelle: wirtschaft | t-online
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Schläge, Tritte, Liebesentzug: Wem so etwas als Kind widerfahren ist, kann als Erwachsener späte Entschädigung erfahren – in Form einer sogenannten Beschädigtenrente.
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