Inkassofirma darf mehrere Kunden gegen Air Berlin vertreten

Wirtschaft

Gegen die insolvente Fluggesellschaft Air Berlin darf ein Inkassodienstleister Schadenersatzansprüche mehrerer Kunden zusammen vertreten. Ein sogenanntes Sammelklage-Inkasso sei zulässig, entschied der zweite Zivilsenat des Bundesgerichtshofs (BGH) am Dienstag in Karlsruhe (Az.: II ZR 84/20). Die Kl
Quelle: Aktuelles zum Thema Wirtschaft
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