Spätestens ab dem vierten Tag verlangt der Arbeitgeber eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung. Aber auch eine rückwirkende Krankschreibung ist möglich.
Quelle: wirtschaft | t-online
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Spätestens ab dem vierten Tag verlangt der Arbeitgeber eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung. Aber auch eine rückwirkende Krankschreibung ist möglich.
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