Steht eine Pfändung an, darf Ihnen nicht alles genommen werden. Auch die Pfändungsgrenze für Unterhalt ist gesetzlich geregelt.
Quelle: wirtschaft | t-online
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Steht eine Pfändung an, darf Ihnen nicht alles genommen werden. Auch die Pfändungsgrenze für Unterhalt ist gesetzlich geregelt.
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