Der NATO-Stützpunkt in Rostock widerspricht Inhalt und Sinn des “Zwei-plus-Vier-Vertrages” zwischen den beiden deutschen Staaten und den Alliierten. Rechtsanwalt Hans Bauer bewertet den speziellen Auftrag des neuen NATO-Stützpunkts und die damit einhergehende Völkerrichtsverletzung.
Quelle: RT DE
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