Das Bundesjustizministerium hat Schritte gegen den Messenger-Dienst Telegram eingeleitet. Hintergrund seien fehlende Informationen, die laut Netzwerkdurchsetzungsgesetz (NetzDG) erforderlich sind. Das Ministerium sandte nun im Rahmen der Rechthilfe zwei Anhörungsschreiben an das derzeit in den Vereinigten Arabischen Emiraten ansässige Unternehmen.
Quelle: RT DE
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