Karlsruhe: Ausgangs- und Kontaktbeschränkungen der “Notbremse” verfassungsgemäß

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Die so genannte Bundes-Notbremse aus der dritten Coronawelle in Deutschland war nach Ansicht des Bundesverfassungsgerichts zulässig. Das wurde am Dienstag in Karlsruhe mitgeteilt. Das Gericht billigte auch die Schulschließungen in der dritten Corona-Welle.

Quelle: RT DE

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