Karlsruhe billigt Restaurant-Schließungen durch Notbremse

Wirtschaft

Der Bund durfte über die sogenannte Corona-Notbremse in der dritten Pandemie-Welle im Frühjahr 2021 Gaststätten und andere Speiselokale schließen. Auch diese Maßnahme sei verfassungsrechtlich gerechtfertigt gewesen, teilte das Bundesverfassungsgericht am Dienstag mit. Die Verfassungsbeschwerde eines

Quelle: Aktuelles zum Thema Wirtschaft

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