Das Land Nordrhein-Westfalen muss Einzelhändlern die Umsatzausfälle nicht erstatten, die diesen während des Corona-Lockdowns im Vorjahr entstanden sind. Das hat das Landgericht Düsseldorf am Mittwoch entschieden und die Klagen der Betreiber eines Sportladens aus Eschweiler und eines Modegeschäfts au
Quelle: Aktuelles zum Thema Wirtschaft
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