Wer seine Mitarbeiter nach einer Dienstreise in ein Corona-Risikogebiet in der folgenden Quarantäne den Lohn fortzahlt, kann sich das Geld nicht vom Land zurückholen. Das Karlsruher Verwaltungsgericht wies in einem am Mittwoch veröffentlichten Urteil die Klage eines Maschinenbauunternehmens ab. Dami
Quelle: Aktuelles zum Thema Wirtschaft
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