Im juristischen Streit um die geschlechtsneutrale Ansprache von Bahn-Kunden hat die Klägerseite einen Vergleich abgelehnt. Das Oberlandesgericht Frankfurt kündigte nach der mündlichen Verhandlung am Dienstag ein Urteil in der Sache für den 21. Juni an. Geklagt hatte eine Person, die sich weder dem w
Quelle: Aktuelles zum Thema Wirtschaft
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