Eine von schweren Impfschäden betroffene Pflegefachkraft verklagte ihre Impfärztin wegen mangelnder Aufklärung über die Impfrisiken. Dem Gericht zufolge hätte die Klägerin von sich aus nach den Risiken fragen müssen. Die Aufklärungsinitiative sei keine ärztliche Pflicht. Der Anwalt der Klägerin und die Medizinrechtlerin Beate Bahner sehen das anders.
Quelle: RT DE
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