Das Bundesverfassungsgericht genehmigt die Beteiligung Deutschlands am Corona-Wiederaufbau-Fonds. Zuvor hatte sich die EU im Namen ihrer Mitgliedstaaten verschuldet, obwohl der EU-Kommission die Aufnahme von Schulden vertraglich verboten ist. Zwei Klagen dagegen wurden nun zurückgewiesen.
Quelle: RT DE
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