Der Bundesgerichtshof (BGH) entschied, dass die Witwe von Helmut Kohl kein Anrecht auf die dem Altkanzler zugesprochene Entschädigung von einer Million Euro hat. Die Richter bestätigten damit ein Urteil des Kölner Oberlandesgerichts (OLG) von 2018.
Quelle: RT DE
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