Peter Feldmann (SPD) soll seiner Frau bei der Arbeiterwohlfahrt einen Job mit überhöhtem Gehalt verschafft haben, was er vehement bestreitet. Nun erfolgte der Urteilsspruch gegen ihn. Aufgrund nachgewiesener Vorteilsannahme erfolgte die Verurteilung zur Zahlung von 21.000 Euro.
Quelle: RT DE
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