Wer länger als sechs Wochen arbeitsunfähig ist, erhält in der Regel kein Geld mehr vom Arbeitgeber. Stattdessen springt die Krankenkasse ein.
Quelle: wirtschaft | t-online
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Wer länger als sechs Wochen arbeitsunfähig ist, erhält in der Regel kein Geld mehr vom Arbeitgeber. Stattdessen springt die Krankenkasse ein.
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