Krankenkasse muss nach Urteil für Hautstraffung zahlen – in diesen Fällen

Wirtschaft

Fettabsaugungen und Hautstraffungen gelten in der Regel als kosmetische Eingriffe. In bestimmten Fällen muss die Krankenkasse die Kosten jedoch übernehmen.

Quelle: wirtschaft | t-online

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