Sind Sie gesetzlich krankenversichert, steht Ihnen Krankengeld, jedoch kein Krankentagegeld zu. Eine Krankenzusatzversicherung schließt diese Lücke.
Quelle: wirtschaft | t-online
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Sind Sie gesetzlich krankenversichert, steht Ihnen Krankengeld, jedoch kein Krankentagegeld zu. Eine Krankenzusatzversicherung schließt diese Lücke.
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