Klagen u. a. des religionskritischen Bundes für Geistesfreiheit gegen den Kreuzerlass von Ministerpräsident Markus Söder wurden vom Bayerischen Verwaltungsgerichtshof abgewiesen. Die Vorschrift besagt, dass in jedem staatlichen Gebäude in Bayern ein Kreuz hängen muss.
Quelle: RT DE
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