Die Kompetenz der Länder bei der nachträglichen Wärmedämmung für Altbauten steht auf dem Prüfstand des Bundesgerichtshofs (BGH). Die höchsten deutschen Zivilrichter verhandelten am Freitag in Karlsruhe einen Nachbarschaftsstreit in Köln, der wegen einer geplanten Außendämmung eines Mehrfamilienhause
Quelle: Aktuelles zum Thema Wirtschaft
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