In den Münchner Lkw-Kartellprozessen müssen Gutachter klären, ob die Forderungen der klagenden Bundesländer und der Deutschen Bahn in Höhe von insgesamt fast 450 Millionen Euro gegen die Lastwagenhersteller berechtigt sind. Das Landgericht München I verkündete am Donnerstag die zwei neuen Beweisbesc
Quelle: Aktuelles zum Thema Wirtschaft
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