Das Arbeitsgericht Frankfurt hat die Klagen von 20 Flugschülern der Lufthansa abgewiesen, die ihre in der Corona-Pandemie abgebrochene Ausbildung unverändert fortsetzen wollten. Das Gericht folgte der Argumentation der Lufthansa Aviation Training (LAT), dass man die 2020 abgebrochene Ausbildung nich
Quelle: Aktuelles zum Thema Wirtschaft
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