Ein Servicetechniker hat wegen seiner Weigerung zum Tragen einer Mund-Nasen-Maske nach Auffassung eines Gerichts eine wirksame Kündigung erhalten. Der Fall war am Arbeitsgericht Köln verhandelt worden, wie eine Sprecherin am Mittwoch mitteilte. Der Kläger sei als Techniker im Außendienst beschäftigt
Quelle: Aktuelles zum Thema Wirtschaft
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