Verdachtsfälle von Impfnebenwirkungen müssen laut Infektionsschutzgesetz an das Gesundheitsamt gemeldet werden. Dieses informiert dann das Paul-Ehrlich-Institut (PEI). Doch dieses System nach dem Prinzip der Spontanerfassung funktioniert nur ungenügend, wie ein Medienbericht zeigt.
Quelle: RT DE
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