Eine im Zusammenhang mit dem Berliner Mietendeckel ausstehende Nachzahlung rechtfertigt keine sofortige Kündigung. Das hat eine Zivilkammer des Landgerichts Berlin im Streit um die Räumung einer Wohnung in Berlin-Moabit entschieden, wie ein Sprecher am Donnerstag mitteilte. Zwar könne der Vermieter
Quelle: Aktuelles zum Thema Wirtschaft
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